Nova Scotia Duck Tolling Retriever

von der Lindenfahrt

 

 

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Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung 

 

Die FCI erkennt derzeit über 330 Hunderassen an. Zwischen den Rassen selbst gibt es mehr oder weniger starke Unterschiede – sowohl im Aussehen als auch im Verhalten.

Dabei sind es rassetypisches Aussehen und rassetypische Eigenschaften, welche eine bestimmte Rasse für ihren Besitzerkreis so liebenswert machen. Damit das so bleibt, sollte es ein Ziel des Züchters und des Zuchtvereins sein, den speziellen Rassetyp, das rassetypische Wesen und die rassetypischen (Arbeits-) Eigenschaften ihrer betreuten Rasse zu erhalten. Der TCD hat diese Ziele in seinen Ordnungen verankert!

In unterschiedlichsten Testverfahren werden in einigen Hundevereinen die rassetypischen Arbeitseigenschaften abgefragt, wobei die Auslegung mal mehr oder weniger auf die „natürliche Veranlagung“ des Hundes, bzw. das Können des Ausbilders, ausgerichtet ist.

In einer älteren Studie der Veterinärmedizinischen Universität Wien wurde bei Vorstehhunden die Heritabilität (Erblichkeit) von Prüfungsergebnissen untersucht. Herangezogen wurde die sog. „Frühjahrsprüfung“ (einer Art Anlageprüfung) und eine „Herbstprüfung“ (welche erst nach entsprechender Ausbildung abgelegt werden kann). Das bemerkenswerte Ergebnis dieser Studie war, dass bei der Frühjahrsprüfung für ein und dasselbe Merkmal deutlich höhere Heritabilitätswerte herauskamen als bei der Herbstprüfung. Es wird deutlich, dass mit zunehmendem Einfluss der Umwelt (spezielle Ausbildung, Konditionierung etc.), die genetische Anlage des Hundes mehr oder weniger stark „beeinflusst“ wird.

 

Abgesehen von den rassetypischen Arbeitseigenschaften, ist es unentbehrlich, dass unsere Hunde ein an die Umwelt adaptiertes Verhalten zeigen. Auch in diesem Bereich bemühen sich einige Hundevereine, das Verhalten der (Zucht-) Hunde in einem Test zu überprüfen, sodass Hunde, die negativ auffallen nicht in der Zucht eingesetzt werden. Weiterhin gibt es verschiedene Vorgaben der Bundesländer, bei denen im Rahmen der Gefahrhundegesetzgebung Hunde begutachtet werden.

Im VDH gibt es eine „AG Verhaltensüberprüfung“, die sich meinen Informationen nach aktuell mit der Ausarbeitung einer Verhaltensüberprüfung auseinandersetzt – dieses Vorhaben ist sicher zu begrüßen! Wenn eine solche Prüfungsordnung ausgearbeitet ist, kann diese von den Mitgliedsvereinen übernommen und ggf. im individuellen Fall abgeändert - bzw. ergänzt- werden, um den rassespezifischen Besonderheiten angepasst zu sein (vor allem unter dem Aspekt der rassetypischen Arbeitseigenschaften).

Anmerkung: zur "Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung" schrieb die Fachtierärztin Dr. Barbara Schöning im Mailaustausch folgendes: „Derartige Überprüfungen als Grundlage für die Zucht sind immer sinnvoll.“

Dr. Feddersen-Petersen (2001) schreibt in ihrem Buch „Hunde und ihre Menschen“: „Ich plädiere für eine wesentlich stärkere Bewertung des Verhaltens von Rassehunden bei deren Zuchtauswahl, um der Verbreitung angeborener Verhaltensstörungen entgegenzuwirken (…). Besondere Aufmerksamkeit ist dabei dem gesamten Komplex des Sozialverhaltens speziell im Zusammenleben mit dem Menschen in dessen mehr oder weniger ausgeprägt „reizüberflutetere“ Umwelt zu schenken (…)“.

 

Aus den bereits genannten Gründen, plant unser Verein eine solche Prüfung künftig anzubieten.

In den vergangenen Monaten habe ich mich intensiver mit der Thematik auseinandergesetzt und eine „Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung“ (mit rassespezifischer Ausrichtung) und eine dazugehörige „Richterordnung“ entworfen, wobei die Kriterien zur Beurteilung und Bewertung des Verhaltens in den verschiedenen Situationen noch nicht vollständig ausgearbeitet sind.

Insbesondere wegen der „Überprüfung von rassetypischen Arbeitseigenschaften“ habe ich mich mit folgenden Experten in Verbindung gesetzt:

-         Prof. Sheila M. Schmutz, Department of Animal and Poultry Science, College of Agriculture and Bioresources, University of Saskatchewan (Canada).

Hierzu noch ein interessanter Link: http://www.vhdf.org/

-         Prof. Erling Strandberg, Institutionen för husdjursgenetik, Uppsala (Schweden)

-         Dr. Erik Wilsson, Department of Zoology, Stockholm University (Schweden)

Hier noch eine Liste von interessanten und lesenswerten wissenschaftlichen Studien speziell zu diesem Themenbereich (www.sciencedirect.com):

-         Lindberg, S., Strandberg, E., Swenson, L.: Genetic analysis of hunting behaviour in Swedish Flatcoated Retrievers.

-         Schmutz S.M., Schmutz J.K.: Heritability Estimates of behaviors associated with hunting in dogs.

-         Svartberg, K.: Personality in dogs

-         Wilsson, E., Sundgren P.E.: Behaviour test for eight-week old puppies – hertiabilities of tested behaviour and its correspndence to later behaviour.

 

Den Entwurf zur „Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung“ habe ich Fachtierärzten für Verhaltenskunde und Tierschutz (Dr. B. Schöning und Experten der Tierärztlichen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München), sowie Prof. Sommerfeld-Stur vorgestellt.

Unser Verein sollte nun die Ausarbeitung und Veröffentlichung des VDH zur „Verhaltensüberprüfung“ abwarten, zumal eine Angleichung der Testverfahren und eine künftige Zusammenarbeit sicherlich sinnvoll ist.

 

Im Folgenden meine Anmerkungen und Erläuterungen zur Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung:

Die Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung sollte folgende Ziele verfolgen:

 

1.      Die Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung (VREP) soll als Selektionskriterium für die Zuchtauswahl dienen und dazu beitragen, dass nur Hunde zur Zucht verwendet werden, die sozial sicher sind, ein ungestörtes Sozialverhalten Artgenossen und Menschen gegenüber zeigen und weder Ausfälle einerseits noch Übersteigerungen andererseits im Bereich bestimmter Funktionskreise aufweisen.

2.      Während einer solchen Prüfung soll das Verhalten des Hundes gegenüber seiner Umwelt beobachtet werden und die ökologisch notwendige Anpassungsfähigkeit sowie die Vollständigkeit des Verhal-tensrepertoires überprüft werden.

3.      Die rassetypischen Verhaltensmerkmale, sowie die rassetypischen Arbeitseigenschaften gemäß des eigentlichen Verwendungszweckes, sollen überprüft werden. Ziel soll sein, die rassetypischen Anlagen und Eigenschaften zu fördern und zu erhalten.

4.      Der Hundeführer soll durch die Teilnahme an der VREP das Individualverhalten seines Hundes in realen und alltäglichen Situationen besser kennen und einschätzen lernen sowie sein Wissen über die im Umgang mit Hunden wichtigen verhaltensbiologischen Kenntnisse erweitern, um ggf. das gezeigte Verhalten seines Hundes regelnd beeinflussen zu können. Da jede Hundeentwicklung auch das Resultat der Wechselwirkung zwischen dem Hund und seinem Menschen darstellt, gilt es während des gesamten Prüfungsverlaufs die Hund-Mensch-Beziehung zu beobachten und den artgerechten Umgang mit dem Hund zu fördern. Somit soll der verantwortungsvolle und kundige Hundeführer gefördert und gefordert werden.

5.      Die VREP leistet somit einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz, sowohl aus züchterischer Sicht als auch unter dem Aspekt der Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Hundehalters.

 

Da die VREP unter dem Gesichtspunkt der Zuchtauswahl (bzw. der Nachzuchtkontrolle) bzgl. der rassetypischen Arbeitseigenschaften u.a. dazu dienen soll, möglichst die „Anlagen“ des Hundes  zu „überprüfen“, soll die Prüfung in möglichst jungem Alter abgelegt werden, da die genetischen Anlagen des Hundes am besten beim jungen unausgebildeten Hund zu erfassen sind, während beim älteren und ausgebildeten Hund der Einfluss des Ausbilders bzw. Hundeführers (allg. Umwelteinfluss) den genetischen Einfluss mehr oder weniger stark beeinflussen kann. Es kann nicht und es soll nicht die Aufgabe der Prüfung sein, zwischen angeborenem und erworbenem Verhalten zu unterscheiden! (Anm.: Hierzu schreibt die Fachtierärztin Dr. Dorothea Döring (LMU München) im Mailaustausch folgendes: „Ich halte eine Prüfung der adulten Hunde auch für sinnvoll (…)  auch wenn man nicht zwischen Erfahrung und Anlagen unterscheiden kann.“)

Auch im Sinne der Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Hundeführers ist es empfehlenswert, die VREP mit dem jungen Hund abzulegen. Idealerweise erfolgt die Prüfung beim 6-12 Monate alten Hund und sollte das Alter von 18 Monaten nicht überschreiten, wobei auch ältere Hunde zur Prüfung zugelassen werden. Wichtig ist, dass der Hund die physische als auch psychische Reife erreicht hat, um an der Prüfung teilnehmen zu können (z.B.: einem 3 Monate alten Hund kann man nicht zumuten, - mehrere Minuten alleine vor einem Geschäft angebunden zu werden / - aus schwimmtiefem Wasser auf lange Distanz zu apportieren / - etc.).

 

Das beobachtbare Hundeverhalten

Das „Wesen“ eines Hundes ist überaus komplex, nicht einfach zu erfassen und folgt keinem einfachen Erbgang. Es ist die Gesamtheit aller angeborenen und erworbenen Verhaltensweisen, Eigenschaften und Fähigkeiten des Hundes, sowie seiner augenblicklichen inneren Zustände, die sein Verhalten zur Umwelt bestimmen.

Ein Ziel der VREP soll sein, nur mit Hunden zu züchten, die sozial sicher sind, ein ungestörtes Sozialverhalten Artgenossen und Menschen gegenüber zeigen und weder Ausfälle einerseits noch Übersteigerungen andererseits im Bereich bestimmter Funktionskreise aufweisen. Hunde, die während der VREP Zeichen von Aggression oder extremer Ängstlichkeit zeigen, oder in bestimmten Situationen deutlich negativ auffallen, sollten von der Zucht ausgeschlossen werden.

Die Beurteilung des beobachtbaren Hundeverhaltens ist Gegenstand der VREP – nicht die völlig irreale Trennung dieses Verhaltens in genetisch bedingte und erfahrungsbedingte Anteile. Dabei gilt es, die Angepasstheit, Anpassungsfähigkeit und die individuelle Reaktion des Hundes an normalen Umweltgegebenheiten und natürlichen und alltäglichen Reizen möglichst objektiv zu überprüfen. Während der VREP darf kein Hund einem „Reizgewitter“ ausgesetzt werden – jegliche Überprüfungen müssen in unbedrohlicher Situation mit Realitätsbezug ablaufen. Es entspricht absolut nicht der alltäglichen Situation, dass ein „Gespenst“ auf den Hund losrennt, im nächsten Moment Blechdosen neben den Hund geworfen werden, dann eine Menschengruppe den Hund „einzingelt“ & bedrängt und im Anschluss daran ein „Betrunkener“ den Hund anschreit und anrempelt usw., usw. Eine solche „Stress-Belastungs-Straße“ mit unterschiedlichsten unrealistischen optischen, visuellen, auditiven und sozialen Stimuli sollte nicht Inhalt und Ablauf einer Verhaltensprüfung sein.

 

Rassetypische Arbeitseigenschaften (wie bereits erwähnt, ist die Ausführung auf den Toller ausgerichtet): Es sollten nur rassetypische Arbeitseigenschaften geprüft werden, die im Zusammenhang mit dem eigentlichen Verwendungszweck und den typischen Rasseeigenschaften stehen. Für dessen Überprüfung wird ganz bewusst nicht ein bestimmter Ausbildungsstand  (spezieller Ausbildungsstand in der Dummyarbeit; gerader Vorsitz etc.) zur Teilnahme vorausgesetzt. Im Gegenteil: Es soll insbesondere dem untrainierten Hund möglich sein an einer VREP teilzunehmen (Grundgehorsam sollte jeder Hund zeigen der älter als 6 Monate ist).

 

Allgemeines zur gesamten Prüfung: Abzulehnen und auch nicht der Konzeption der VREP entsprechend ist eine gezielte Vorbereitung auf die Prüfung. Empfehlenswert und weitaus sinnvoller ist es, dem Hund ein abwechselungsreiches Leben mit vielen Möglichkeiten zur sozialen Kontaktaufnahme zu bieten, denn das benötigt er zur normalen Entwicklung. Weiterhin soll der Hund in einer harmonischen Hund-Mensch-Beziehung gemäß seiner individuellen Bedürfnisse und Neigungen beschäftigt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der Hund weder unter- noch überfordert wird.

 

Prüfungsinhalte

Zu Beginn der VREP sollte der Hundehalter zu folgenden Punkten befragt werden:

·        Alter des Hundes

·        Vorerfahrungen des Hundeführers (Ersthund oder bereits hundeerfahren; gelesene kynologische Literatur etc.)

·        Haltungsbedingungen (Unterbringung; Zeitaufwand/ Tag; Einzel- oder Rudelhaltung; Bezugsperson und weitere Personen, die in näherem Kontakt mit dem Hund stehen, bzw. im Haushalt leben; Kontakt zu Kindern)

·        Kontakt zu Artgenossen

·        Ausbildungsstand und Beschäftigung des Hundes

·        Verhalten des Hundes ggü. seiner Umwelt (innerhalb der Familie; während den Spaziergängen; Kontrollierbarkeit in bestimmten Situationen etc.)

·        Beschreibung

o       der Entwicklung des Hundes vom Welpenalter bis zum aktuellen Zeitpunkt (Veränderung des Verhaltens im Laufe der Entwicklung; Läufigkeit etc.)

o       besonderer Erlebnisse in der Vergangenheit des Hundes (im Welpenalter von anderem Hund gebissen; Krankheiten; Operationen etc.)

·        Angestrebte Ziele (Zuchthund; Ausbildung in bestimmtem Bereich etc.)

 

Im Folgenden beschreibe ich die Grobgliederung einer solchen Überprüfung:

Die VREP sollte grob in 2 praktische Prüfungsteile untergliedert sein, wobei die Prüfung so aufgebaut sein soll, dass am Ende eine Gesamtbeurteilung bezogen auf die zu prüfenden Verhaltensweisen und Reaktionen des Hundes möglich ist:

Erster Teil: Überprüfung und Beobachtung des allgemeinen Verhaltens in alltäglichen Situationen.

Zweiter Teil: Überprüfung und Beobachtung der rassetypischen Arbeitseigenschaften.

Zum ersten Teil:

·        Teil A: Die Überprüfung findet vorzugsweise in einer Stadt (z.B. Fußgängerzone) oder in einem Park statt. Wichtig ist, dass das hundliche Verhalten gegenüber mehreren Menschen und weiteren Umweltreizen beobachtet werden kann.

·        Teil B: Die Überprüfung findet in freiem Gelände (Wald, Feld) statt, ähnlich wie bei den täglichen Spaziergängen. Das hundliche Verhalten gegenüber seiner Umwelt wird beobachtet.

Zum zweiten Teil:

·        Die Überprüfung findet im freien Gelände statt. Hier wird nicht nur das hundliche Verhalten allgemein beobachtet, sondern es werden auch die gewünschten rassetypischen Arbeitseigenschaften überprüft.

 

Ausblick

Wie bereits erwähnt, sollten wir aus den benannten Gründen vorerst die weitere Entwicklung der VDH-Verhaltensüberprüfung abwarten. Vor allem die Beurteilungskriterien und Bewertungsmaßstäbe (diese entscheiden über ein „bestanden“ oder „nicht bestanden“) sollten im Idealfall mit einem Ethologen ausgearbeitet werden. Dr. B. Schöning schrieb im Mailaustausch: „Ich will (…) darauf hinweisen, dass Ihre eigenen Bemerkungen zum Schluss Ihrer Mail schon richtig waren .... Verhaltenstests sind eine wichtige aber auch eine vertrackte Sache und man kann ganz schnell Probleme damit verursachen.“

Ähnliches schreibt Feddersen-Petersen (2001) im bereits erwähnten Buch, in dem sie eine „kritische Überprüfung von Wesensprüfungen nach dem Standard des Deutschen Retriever Clubs (DRC)“ durchführt. Ich möchte die Kieler Ethologin zitieren: „Eine gemeinsame Wesensüberprüfung der beiden Retrieverrassen (Labrador und Golden Retriever) wirkt sich unter Umständen ungünstig auf die Beurteilung der Golden Retriever aus. (…) Die Testbögen sollten völlig neu konzipiert werden, da die Beurteilungsmöglichkeiten für die jeweilige Testabschnitte subjektiv, biologisch unsinnig und insgesamt viel zu grob sind, und damit den zu beurteilenden Hunden niemals gerecht werden können. (…) Die auf dem Prüfungsbogen des DRC angegebenen Ausschlussgründen dagegen sind wiederum recht >>nebulös<<, und sie ergeben sich nicht logisch aus den vorangegangenen Tests. (…) Man sollte darüber nachdenken, was der Test eigentlich >>fasst<< - die >>Wesensveranlagung in friedlicher Situation<< wohl kaum.“

Feddersen-Petersen spricht sich jedoch nicht gegen Verhaltensüberprüfungen aus – im Gegenteil: „Nach all dieser bitte konstruktiv zu verstehenden Kritik möchte ich nochmals betonen, daß hier keineswegs gegen Wesenstests oder Verhaltensüberprüfungen geschrieben wird, daß sie ganz im Gegenteil, für unbedingt notwendig erachtet werden – und zwar für alle Rassen. (…) Jedoch sollten Testverfahren, die nach heutigem Wissensstand überholt sind und auf ihr erklärtes Ziel hin unbedingt überdacht werden müssten, auch nicht wie >>festgefügte Gebote<< betrachtet werden – aus welchen Gründen auch immer. Hier sollten andere Gründe im Vordergrund stehen als etwa die menschliche Eitelkeit.“

 

Genau aus diesen Gründen hat sich der TCD e.V. als moderner, offener und kynologisch versierter Toller-Spezialverein auf die Flagge geschrieben, mit Experten und Fachtierärzten zusammen zu arbeiten!

Genau aus diesen Gründen steht in § 1 Abs. 5 unserer Zuchtordnung: „Die gesundheits- und rasseentwicklungsrelevanten Bestimmungen dieser Zuchtordnung dürfen nur dann abgeändert werden, wenn dies im Sinne der Kynologie ist und von einschlägigen Experten (Tierärzten) empfohlen werden kann.“

Und genau aus diesen Gründen erachte ich eine sorgfältige und fundierte komplette Ausarbeitung einer Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung (sowie aller weiteren für die Entwicklung unserer Rasse dienlichen Ordnungen, Prüfungen, Maßnahmen & Empfehlungen) für unumgänglich!

 

Generell muss sich jede Prüfung / Ordnung in der Praxis beweisen und bewähren.

In der Zukunft ist auch sicher eine populationsgenetische Auswertung interessant. Somit könnten beispielsweise anhand der Ergebnisse der Verhaltens- und Rasseeigenschaftsprüfung Heritabilitätswerte erhoben werden. Diese könnten wiederum Aufschluss über eine züchterische Selektionsentscheidung geben. Auf meine Frage an Prof. Sommerfeld-Stur, ob es „Interessenten“ für eine wissenschaftliche Studie in diesem Bereich gäbe, antwortete sie: „Die gäbe es sicher. So etwas wäre durchaus z.B. eine schöne Diplomarbeit, die ich mir z.B. auch in meinem Bereich vorstellen könnte.“

Soweit der Ausblick… aber zuerst muss eine solche Prüfungsordnung komplett ausgearbeitet werden, danach auf einer Mitgliederversammlung verabschiedet werden und sich schließlich in der Praxis bewähren. An der Notwendigkeit einer solchen Prüfung (sofern sie den Kriterien entspricht) gibt es keine Zweifel.

Unser Verein plant ab 2009 alle Rahmenbedingungen (Prüfungsordnung, ausgebildete Richter etc.) zu schaffen, um schließlich regelmäßig eine solche Prüfung anzubieten.

 

Empfehlenswerte Literatur zu diesem Themenbereich:

o        Bloch, G. (2004): Der Wolf im Hundepelz. Kosmos Verlag.

o        Boenigk, K.D.(2004): Untersuchungen zur züchterischen Aussagekraft von Verhaltenstests bei Hovawart Hunden.

o        Breuer, U., Schaal, M.(2006): Hundeverhalten erkennen und verstehen. Müller Rüschlikon Verlag.

o        Feddersen-Petersen, D.U. (2001): Hunde und ihre Menschen – Sozialverhalten, Verhaltensentwicklung und Hund-Mensch-Beziehung als Grundlage von Wesenstests. Kosmos Verlag.

o        Feddersen-Petersen, D.U. (2004): Hundepsychologie – Sozialverhalten und Wesen, Emotionen und Individualität. Kosmos Verlag.

o        Gansloßer, U. (2007): Verhaltensbiologie für Hundehalter – Verhaltensweisen aus dem Tierreich verstehen und auf den Hund beziehen. Kosmos Verlag.

o        Lindberg, S., Strandberg, E., Swenson, L. (2004): Genetic analysis of hunting behaviour in Swedish Flatcoated Retrievers.

o        Nitzl, D. (2002): Statistische Auswertung der Wesenstestergebnisse von drei Retrieverrassen.

o        Verena Ommerli (2007). Dummy-Arbeit mit Retrievern. Grundkurs. Müller Rüschlikon Verlag.

o        Schmutz, S.M., Schmutz J.K. (1998): Heritability Estimates of behaviors associated with hunting in dogs.

o        Schöning, B. (2006): Evaluation and prediction of agonistic behaviour in the domestic dog.

o        Svartberg, K. (2003): Personality in dogs

o        Zvolsky, N. (2007): Die Kosmos-Retrieverschule. Grunderziehung und Dummytraining. Kosmos Verlag.

o        Zvolsky, N. (2002): Retrieverschule für Welpen Kosmos Verlag.

o        Wachtel, H. (2002): Das Buch vom Hund. Die Symbiose zwischen Hund und Mensch. Cadmos Verlag.

o        Wilsson, E., Sundgren P.E. (1997): Behaviour test for eight-week old puppies – hertiabilities of tested behaviour and its correspndence to later behaviour.

 

Alexander Däuber

(veröffentlicht in der Clubzeitschrift "Unser Toller" / TCD, Ausgabe 01/08)